Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mehrfachversicherung als Beamter und neuer Selbständiger
#1
Mehrfachversicherung als Beamter und neuer Selbständiger

VwGH vom 26.01.2023, Ra 2023/08/0004

§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG



So entschied der OGH:

1. Im Falle gleichzeitiger Beschäftigung als Beamter und als „neuer Selbständiger“ im Sinn des § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG gilt der Grundsatz der Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung.

2. Der Versicherte muss deshalb Sozialversicherungsbeiträge in der Krankenversicherung für jede seiner beiden Tätigkeiten bezahlen (wobei aber bei der Bemessung insbesondere § 35b GSVG zu beachten ist, wonach die Beitragszahlung insgesamt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu erfolgen hat; vgl. zur Rückerstattung bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage auch § 36 GSVG).

3. Da ein Beamter keiner Pensionsversicherung, sondern einer eigenen Pensionsversorgung unterliegt, ist neben dem Pensionsbeitrag zusätzlich auch der Pensionsversicherungsbeitrag nach GSVG bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten, wofür dann auch zwei Pensionen zustehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

4. Bei Ausübung mehrerer Erwerbstätigkeiten stellt die Unfallversicherungspflicht für jede dieser Tätigkeiten den entsprechenden Versicherungsschutz im Hinblick auf das mit der jeweiligen Tätigkeit verbundene Unfallrisiko her, sodass auch hier die Grundsätze der Mehrfachversicherung zur Anwendung gelangen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste