25.05.2023, 18:47
Liebes Forum,
laut Betriebsvereinbarung erhalten Arbeiter, die innerhalb eines bestimmten definierten Gebietes, aber außerhalb des Betriebes für Arbeiten (Monteure) eingeteilt sind, für den notwendigen Mehraufwand eine tägliche Entschädigung, wenn Sie ununterbrochen mehr als sechs Stunden außerhalb dieses Betriebes tätig sind. Diese Entschädigung beträgt € 13,20 und wird steuerfrei und sv-frei abgerechnet. Der Firmenchef möchte nun zusätzlich Gutscheine laut § 3 Abs 1 Z 17 lit b gemäß EStg 1988 bis zu einem Wert von € 2,-- pro Arbeitstag zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen, gewähren. Dürfen auch diese steuer- und abgabenfrei behandelt werden oder gibt es da Bedenken?
Vielen Dank für eure Hilfe!
laut Betriebsvereinbarung erhalten Arbeiter, die innerhalb eines bestimmten definierten Gebietes, aber außerhalb des Betriebes für Arbeiten (Monteure) eingeteilt sind, für den notwendigen Mehraufwand eine tägliche Entschädigung, wenn Sie ununterbrochen mehr als sechs Stunden außerhalb dieses Betriebes tätig sind. Diese Entschädigung beträgt € 13,20 und wird steuerfrei und sv-frei abgerechnet. Der Firmenchef möchte nun zusätzlich Gutscheine laut § 3 Abs 1 Z 17 lit b gemäß EStg 1988 bis zu einem Wert von € 2,-- pro Arbeitstag zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen, gewähren. Dürfen auch diese steuer- und abgabenfrei behandelt werden oder gibt es da Bedenken?
Vielen Dank für eure Hilfe!