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Pflegekarenzgeld gebührt auch in Bezug auf Angehörige, die im EU-/EWR-Ausland leben
#1
Pflegekarenzgeld gebührt auch in Bezug auf Angehörige, die im EU-/EWR-Ausland leben

VwGH vom 20.12.2022, Ra 2021/08/0061

§ 21c Abs. 3 BPGG

So entschied der VwGH:

1. Betreute eine in Österreich beschäftigte Arbeitnehmerin ihren Vater, der in Polen lebte, im Rahmen einer Familienhospizkarenz, so stand ihr das beantragte Pflegekarenzgeld zu.

2. Selbst wenn man der Ansicht ist, dass Österreich im hier zu beurteilenden Fall für die Gewährung des Pflegegeldes nicht zuständig gewesen wäre (was nach Ansicht des VwGH nicht sicher ist), so hat dies für die Beurteilung eines allfälligen Anspruchs auf Pflegekarenzgeld keine Auswirkung.

3. Aufgrund dieses höchstgerichtlichen Entscheids ist klargestellt, dass die Familienhospizbegleitung von Angehörigen im EU-/EWR-Ausland keinen Ausschluss vom Pflegekarenzgeld bedeuten darf.

WIKU-Anmerkung:
Analoges wird dann wohl auch für die Pflegekarenz gelten müssen.
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