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Schmutzzulage für Waldarbeiter eines Holzschlägerungsunternehmen - Desaster bei der GPLA - BFG am Zug
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Schmutzzulage für Waldarbeiter eines Holzschlägerungsunternehmen - Desaster bei der GPLA - BFG am Zug

Es handelte sich praktisch um einen "schulmäßigen Praxisfall".

Schmutzzulagen wurden bezahlt, allerdings keinerlei Aufzeichnungen geführt.

Der Arbeitgeber ging davon aus, dass das Arbeiten im Wald "selbstredend" und ohne große Beweismittel "erheblich verschmutzend" wäre und kam bei den früheren Lohnabgabenprüfungen damit immer durch.

Dieses Mal war alles anders.

Ein Fall, der sehr ausführlich die Rechtslage darstellt, nämlich, was genau man benötigt hätte und welche Argumente, die auch in diesem Forum immer wieder auftauchen, nicht wirklich ziehen.

Dieses so interessante aktuelle BFG-Erkenntnis erscheint in der Ausgabe Nr. 14-2023 der WIKU Personal aktuell.

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