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Vortragende in Maturaschule - keine beitragsfreie Aufwandsersatzpauschale
#1
VwGH 18.01.2023, Ra 2021/08/0137

§ 49 Abs. 7 Z 2 lit. a ASVG

§ 1 Z 3 Verordnung des BM für soziale Sicherheit und Generationen über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen


So entschied der VwGH:

1. Öffentliche und private Schulen stellen keine Einrichtungen der Erwachsenenbildung dar,

2. Dies gilt auch in Bezug auf Maturaschulen (private Schule).

3. Daher kann die beitragsfreie Aufwandsersatzpauschale (€ 537,78) für die Lektorinnen und Lektoren nicht zur Anwendung gebracht werden.
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