Ich erlaube mir, den Text dieser Regelung kurz zu verlinken, damit weitere Ratsuchende sofort auch die Fachinfo haben:
AVSV_2005_0097.pdfsig (bka.gv.at)
Sehe ich mir die Textierung der Pauschalregelung an, so kann ich eigentlich nur sagen, dass Ihr Prüforgan maximal sagen könnte: "Wir sind der Ansicht, dass....". Ein "Es MUSS so sein,..." sehe ich - offen gestanden - nicht.
Allerdings hat diese Sache noch eine andere "Note". Eine Trinkgeldpauschale erspart einem ja in vielen Fällen das Aufzeichnen der Trinkgelder. Ob jetzt im Betrieb, den Sie betreuen, diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ich weiß gar nicht, ob der Ausdruck "Stubenmädchen" noch in den Lohntafeln verwendet wird) tatsächlich Trinkgelder erhalten, entzieht sich meiner Kenntnis.
Jetzt könnte es zB sein, dass man die Ansicht vertritt, die Trinkgeldpauschale muss nicht der SV-/BV-Berechnung hinzugerechnet werden, weil die Textierung auf Garantielöhner verweist (die - wie wir wissen -es nicht mehr gibt). Dann kann sich das Match ergeben, bei dem die ÖGK sich auf den Standpunkt stellt, dass es (möglicherweise) Erfahrungswerte gibt, wonach diese Arbeitnehmer:innen tatsächlich Trinkgeld in namhafter Höhe erhalten und man deshalb (berechtigt oder unberechtigt; das zeigt dann möglicherweise ein nervtötendes langes Verfahren) zum Mittel der Schätzung greift.
Und "rein zufällig" schätzt man dann in etwa jenen Betrag, der als Trinkgeldpauschale geregelt ist.
Ich bin ganz bei Ihnen, wenn Sie das Gefühl haben, dass diese Texte "überarbeitet" gehören, weil es aus meiner Sicht mehr als problematisch ist, eine Trinkgeldpauschalvereinbarung mit Referenzbegriffen zu versehen, die es schon seit einiger Zeit nicht mehr gibt.
Aber ich würde mal den Betrieb fragen (nach dem Motto "Hand aufs Herz"): gibt es Trinkgelder für diese Arbeitnehmerinnen und falls ja, wieviel. Falls dann der durchschnittliche Monatswert höher sein sollte, dann - so denke ich - erübrigt sich jede Debatte.
Falls man Stein auf Bein schwört, dass kein Trinkgeld fließt, dann empfehle ich, dass man "Null-Aufzeichnungen" führt und diese dann bei der GPLB (unterfertigt von der Arbeitnehmerin) vorlegt. Dann hat man die besten Chancen, aus dem Trinkgeldansatz rauszukommen, weil die Pauschalvereinbarung insoweit textlich "danebensichelt" (und das weiß Ihr Prüfer auch zu 100 %).
Ich hoffe, dass ich mit diesen Gedanken ein wenig helfen konnte, bin für andere Meinungen offen und wünsche noch einen angenehmen Wochenausklang.