06.10.2023, 07:29
Fleischerwerbe - Angestellte - KV-Abschluss per 1.7.2023
Die Werte der Gehaltstabelle werden um 9,6% plus € 10,50 angehoben.
Das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte in der niedrigsten Verwendung beträgt € 1.873,70, das für Fachkräfte in der niedrigsten
Verwendung nach einer Berufseinführungsphase € 2.054,49.
Die Lehrlingseinkommen betragen im 1.LJ € 700,00, im 2. LJ € 875,00 und im 3. LJ € 1.150,00.
Die Zehrgelder werden um 9,975% angehoben.
Geltungsbeginn: 1.7.2023 (Laufzeit: 12 Monate)
Die Werte der Gehaltstabelle werden um 9,6% plus € 10,50 angehoben.
Das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte in der niedrigsten Verwendung beträgt € 1.873,70, das für Fachkräfte in der niedrigsten
Verwendung nach einer Berufseinführungsphase € 2.054,49.
Die Lehrlingseinkommen betragen im 1.LJ € 700,00, im 2. LJ € 875,00 und im 3. LJ € 1.150,00.
Die Zehrgelder werden um 9,975% angehoben.
Geltungsbeginn: 1.7.2023 (Laufzeit: 12 Monate)