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Umstellung Handels KV
#1
Bei der Umstellung auf das Gehaltschema NEU bin ich mir bei der "Stufe" nicht sicher: 


1) Eintritt 1998 hat also 21 Dienstjahre. Gehört der in die Stufe 1

2) Eintritt 2003 mit damaliger Anrechnung von 5 Jahren - also Stufe 2 

Ich habe das so verstanden, dass die Vordienstzeiten weiter bleiben, aber die im gleichen Betrieb "nicht" gerechnet werden und der DN in der stufe 1 beginnt.

Danke für die Hilfe
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#2
Sie müssen jeweils das KV-Gehalt (nicht Istgehalt) nach der alten Einstufung ermitteln und anschließend das nächsthöhere KV-Gehalt in der Beschäftigungsgruppe des neuen Schemas.

Dort geht es dann weiter.

Möglich wäre es, dass es kein nächsthöheres Gehalt gibt (weil man zB schon am Ende der Vorrückungen im alten Schema angelangt ist). Dann muss dieses alte KV-Gehalt weitergeführt werden und es erfolgt die Einstufung (in der relevanten neuen Beschäftigungsgruppe) in der Stufe 5. Die Differenz zwischen höherem alten KV-Gehalt und niedrigerem neuen KV-Gehalt muss als "Reformbetrag 1" ausgewiesen und beibehalten werden.

Dieser Reformbetrag wird aus Anlass der Gehaltserhöhungen per 1.1. auch aufgewertet und kann nur im Falle einer Umreihung in eine höhere Beschäftigungsgruppe reduziert (d. h. gegen das sich so ergebende höhere KV-Gehalt aufgerechnet) werden.
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