29.12.2023, 10:05
VwGH vom 20.09.2023, Ra 2022/13/0049
§ 16 Abs. 3 EStG 1988
§ 17 Abs. 6 EStG 1988
So entschied der VwGH:
1. Macht ein dem Hausbesorgergesetz unterliegender Hausbesorger in seiner Steuererklärung Vertretungskosten als Werbungskosten geltend, so kann das „Berufsgruppenpauschale“ (§ 17 Abs. 6 EStG 1988; hier: Hausbesorgerpauschale) nicht noch parallel dazu geltend gemacht werden.
2. Aufwendungen für Vertretungskosten sind von der Pauschalierung umfasst.
§ 16 Abs. 3 EStG 1988
§ 17 Abs. 6 EStG 1988
So entschied der VwGH:
1. Macht ein dem Hausbesorgergesetz unterliegender Hausbesorger in seiner Steuererklärung Vertretungskosten als Werbungskosten geltend, so kann das „Berufsgruppenpauschale“ (§ 17 Abs. 6 EStG 1988; hier: Hausbesorgerpauschale) nicht noch parallel dazu geltend gemacht werden.
2. Aufwendungen für Vertretungskosten sind von der Pauschalierung umfasst.