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Neuer Heimarbeitstarif mit Gültigkeit ab 1.1.2024
#1
Für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter wurde durch Rechtsverordnung vom 24.01.2024 mit Wirkung ab 1.1.2024 ein neuer Heimarbeitstarif verlautbart.
 
Diesen kann man bei Bedarf hier aufrufen:
 
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/21/20240124
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