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Sachbezug - Betriebliche Kinderbetreuung
#1
Hallo, 

unser Unternehmen möchte für alle Angestellten, während der Sommerferien verschiedene "Summer-Camps" für Kinder bis 12 Jahren anbieten und finanzieren. Das Kind würde eine Woche in einem vom Arbeitgeber finanzierten Summer Camp verbringen, pro Kind würde es den Arbeitgeber ca. € 350,-- kosten. Die Eltern müssen auch eine Betrag in Höhe von ca. € 60,-- zahlen. Müssten wir in diesem Fall einen Sachbezug berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Höhe? 

Danke
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#2
Man müsste sich den Sachverhalt in der Praxis wohl ein wenig eingehender ansehen.

Aber grundsätzlich wäre es möglich, hier die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG 1988 zur Anwendung zu bringen, wenn die dort genannten übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte, für weitere Fragen nicht in den "News & wichtige Infos" posten, sondern eine "Etage weiter unten". Dort sind die Frage verortet. Danke für Ihr Verständnis!
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