15.03.2024, 19:29
Aus dem BMF-Protokoll zur Mitarbeiterprämie 2024 - lohngestaltende Vorschriften - Teil 3
Frage:
Wenn es keinen Betriebsrat gibt und daher gemäß § 68 Z 5 und Z 6 keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden kann, kann der Arbeitgeber eine Vereinbarung für alle Arbeitnehmer (oder Einzelvereinbarungen mit allen Arbeitnehmern) schließen.
Lösung:
Ja, bei Vorliegen einer besonderen kollektivvertraglichen Ermächtigung oder bei Fehlen eines kollektivvertragsfähigen Vertragsteils auf der Arbeitgeberseite ist dies möglich.
Zum gesamten Protokoll geht es hier:
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern...-1988.html
Frage:
Wenn es keinen Betriebsrat gibt und daher gemäß § 68 Z 5 und Z 6 keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden kann, kann der Arbeitgeber eine Vereinbarung für alle Arbeitnehmer (oder Einzelvereinbarungen mit allen Arbeitnehmern) schließen.
Lösung:
Ja, bei Vorliegen einer besonderen kollektivvertraglichen Ermächtigung oder bei Fehlen eines kollektivvertragsfähigen Vertragsteils auf der Arbeitgeberseite ist dies möglich.
Zum gesamten Protokoll geht es hier:
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern...-1988.html