20.03.2024, 14:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2024, 14:37 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
In einem Ministerialentwurf vom 18.03.2024 stellt das BMAW eine geplante Reparatur des BSchEG vor.
Die Notwendigkeit ergab sich als Folge eines VfGH-Erkenntnisses (siehe dazu ausführlich in WPA 13/2023, Artikel Nr. 299/2023).
Arbeitskräfteüberlasserbetriebe sollen somit ab 1.7.2024 nur noch dann der BSchEG-Regelung unterworfen werden, wenn im Beschäftigerbetrieb das BSchEG zur Anwendung gelangt und nicht mehr dann, wenn das BUAG zur Anwendung kommt.
Zu den Gesetzesmaterialien gelangen Sie hier:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/323
Die endgültige Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten.
Die Notwendigkeit ergab sich als Folge eines VfGH-Erkenntnisses (siehe dazu ausführlich in WPA 13/2023, Artikel Nr. 299/2023).
Arbeitskräfteüberlasserbetriebe sollen somit ab 1.7.2024 nur noch dann der BSchEG-Regelung unterworfen werden, wenn im Beschäftigerbetrieb das BSchEG zur Anwendung gelangt und nicht mehr dann, wenn das BUAG zur Anwendung kommt.
Zu den Gesetzesmaterialien gelangen Sie hier:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/323
Die endgültige Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten.