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Hallo!
Physiotherapeut (Keine USt Pflicht) möchte ein Hybridfahrzeug kaufen.
Preis € 90.000,--
Steuerliche ansetzen kann ich ja nur bis zur Luxustangente von € 40000,--
Frage: 70% betrieblich 30% privat genutzt
von welcher Summe rechne ich hier den Privatanteil:
Afa von € 40000/8 = 5000,-- davon 30% Privatanteil ?
wie ist es bei den anderen Kosten fürs Auto Versg., Strom ,Reifen wechseln ets ? wird hier zuerst die % wegen Luxustangente weggerechnet und
davon dann 30% Privatanteil.
Vielen Dank im Voraus für die Infos.
lg Christa
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Hallo,
meines Wissens nach:
Beim Physiotherapeut gehe ich von einem EA-Rechner (§4/3) aus:
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ad: Afa von € 40000/8 = 5000,-- davon 30% Privatanteil ?
Ja
Afa 40.000 / 8 J. = 5.000
davon 30 % = 1.500
Eigenverbrauch 0% + € 1.500,-
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ad: wie ist es bei den anderen Kosten fürs Auto Versg., Strom ,Reifen wechseln etc. ?
Versicherung ist um die Luxustangente zu kürzen --> Unangemessener Betrag : Gesamtbetrag = Luxustangente
50.000/90.000 = 55,56% LT
Also wenn die Vollkasko/Haftplicht: EUR 900 p.m. ausmacht
--> 900,- * 55,56% = 500,04 > Luxustangente (unangemessener Betrag des Versicherungsaufwandes)
Gesamtbetrag Versicherung: EUR 900,- p.m. abzügl. Luxustangente: 500,04 = 399,96 p.m. steuerlich anerkannter Versicherungsaufwand.
Um am Ende des Jahres Herumrechnereien zu vermeiden, würde ich gleich pro Monat die Ausgabe korrekt zuweisen:
Im Beispiel oben:
Versicherungsaufwand - € 399,96 p.m.
Tankrechungen sind in voller Höhe zulässig --> --> vgl. RZ 4780-4781 EStR
Treibstoffkosten sind idR in voller Höhe abzugsfähig, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Treibstoffverbrauch bei einem luxuriös ausgestatteten Kraftfahrzeug überproportional hoch ist (VwGH 27.7.1994, 92/13/0175).
Servicekosten kommt es drauf an:
Eine Kürzung der Betriebskosten ist nur dann vorzunehmen, wenn für ein Fahrzeug, bei dem die Anschaffungskosten bzw. Leasingraten zu kürzen sind, auf Grund seiner gehobenen Ausstattung tatsächlich höhere Kosten (zB. höhere Servicekosten) anfallen.
Bei den Servicekosten muss man halt argumentieren. Ein normaler Mittelklassewagen wird hier kein Problem darstellen - ein Supersportwagen wird Argumentationsbedarf aufweisen.
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Dann hat man beim Privatanteil:
AfA: - € 5.000,-
Versicherung: - € 4.799,52 (€ 399,96 x12)
PKW-Aufwand (Annahme): - € 6.000,-
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- € 15.799,52
davon 30 % privat =
€ 4.739,86
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Eigenverbrauch 0% + € 4.739,86
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ad) wird hier zuerst die % wegen Luxustangente weggerechnet und davon dann 30% Privatanteil.
Ja wenn man erst am Jahresende korrigiert dann ja (sprich der Versicherungsaufwand komplett in der Saldenliste unterm Jahr aufgenommen wurde)
AfA: - € 5.000,-
Versicherung: - € 10.800,- (€ 900 x12)
davon LT 55,56% + € 6.000,48
PKW-Aufwand (Annahme): - € 6.000,-
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- € 15.799,52
davon 30 % privat =
€ 4.739,86
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Eigenverbrauch 0% + € 4.739,86
Aufwandskorrektur LT 55,56% + € 6.000,48
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Sofern der Klient ein § 4/1 ist --> ändert sich halt dass man in dieser Höhe bucht und bilanziert --> in der Klasse 0... PKW steht halt dann 40.000 drinnen etc.
Sofern der Klient ein § 5/1 ist --> müsste dies halt über die steuerliche Mehr-Weniger-Rg korrigiert werden --> in der Klasse 0... PKW steht 90.000 drinnen etc.
LG
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Sehr geehrter Hr. Otto Deweis-Weidlinger!
Vielen herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Erklärungen.
Schönes Wochenende.
Christa Pail
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Ich meine, dass da 2 Themenbereiche vermischt wurden:
Die Luxustangente betrifft tatsächlich nur die Afa, Versicherung und eventuell Finanzierungskosten und muss dort berücksichtigt werden. Diese (gekürzten) Ausgaben sind dann die Basis für den Eigenverbrauch.
Der Eigenverbrauch betrifft ALLE Betriebsausgaben. Von diesen Ausgaben wären dann 30% (lt. Angabe) privat.