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Auswirkung einer mehrjährigen Gehaltsnachzahlung wegen falscher Einstufung auf die Unterhaltsbemessung
#1
OGH 20.02.2024, 4 Ob 22/24z

1. In einem Verfahren, das vor dem OGH landete (Tochter klagte den Vater), ging es um die Frage, ob eine Nachzahlung, die der Vater (als Arbeitnehmer) für die Jahre 2016 bis 2021 (!) in Höhe von über € 24.000,00 von seinem Arbeitgeber erwirkte, in das Unterhaltsbemessungsjahr 2021 (dort aufgeteilt auf 12 Monate) entfiel oder aber gemäß des "Anspruchszeitraumes" auch für Unterhaltszwecke aufgeteilt werden musste.

2. In letzterem Fall meinte der "Vater", dass das, was für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren zurücklag, betreffend des Unterhalts für seine Tochter bereits verjährt sein müsste.

3. Der OGH sprach sich für die erstere Lösung aus und teilte den Betrag dem Jahr 2021 (aufgeteilt auf 12 Monate) zu. Dass die Nachzahlung auch frühere Zeiträume betraf, führte zu keinem anderen Ergebnis.

4. Die vom Vater favorisierte Aufteilung der Nachzahlung auf die Zeit ab 2016 wäre für das Kind ua wegen der insoweit eingetretenen Verjährung massiv nachteilig, sodass sich der Irrtum des Dienstgebers des Vaters zu Lasten des Kindes auswirken würde, weil dieses dann insoweit am höherem Einkommen des Vaters nicht (mehr) teilhaben kann.

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...chzahlung/
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