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Geringfügige Beschäftigung während einer Karenz - Informationen zur mBGM sowie zu den
#1
Für das geringfügige Dienstverhältnis ist eine Anmeldung zu erstatten, wobei in diesem Fall in der BV ein Freimonat gebührt.

Für dieses geringfügige Dienstverhältnis ist nun monatlich eine mBGM zu übermitteln.

Als VVON-Datum ist der Beginn des geringfügigen Dienstverhältnisses anzugeben und die entsprechende geringfügige Beschäftigtengruppe anzugeben und abzurechnen.

Bei Beendigung des geringfügigen Dienstverhältnisses ist eine Abmeldung vorzunehmen und bei Wiederaufnahme des ursprünglichen DV eine neuerliche Anmeldung.

Liegen daher in diesem Monat beide Dienstverhältnisse im selben Monat vor, so ist eine mBGM mit 2 Tarifblöcken zu übermitteln – einer für das geringfügige und einer für das vollversicherte Dienstverhältnis, welche jeweils die dazugehörige SV und BV-Abrechnung und das entsprechende VVON-Datum des jeweiligen DV beinhält.

Praxisanmerkung:

Auf diese Vorgangsweise hat man sich nun österreichweit geeinigt.
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