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Sonderzahlungen NEU - KV Gastgewerbe
#1
Da zuletzt die Frage häufiger aufgetaucht war, habe ich direkt bei der WKO-Bundesinnung der Gastronomie nachgeforscht, ab wann denn bei der Sonderzahlungsberechnung die neue Regelung (Wegfall des Deckels mit KV-Lohn x 1,15 bzw. KV-Gehalt x 1,15).

Meine Vermutung, dass diese Regelung tatsächlich erst mit 1.11.2024 anzuwenden ist (und zwar in Bezug auf Sonderzahlungen bzw. Sonderzahlungsanteile), die ab diesem Zeitpunkt fällig werden, hat sich bestätigt.

Eine Anwendung der neuen Regelung schon mit den häufig im Juni 2024 abgerechneten Urlaubszuschüssen (erster Teil der Jahresremuneration) ist somit überhaupt kein Thema.
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