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steuerfreie Mitarbeiterprämie 2024 in Verbindung mit AKÜ
#1
Guten Tag,
folgende Frage:

Für den Gewerbe-KV Angestellte wurde die steuerfreie MA-Prämie 2024 aufgenommen:

Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2024 - WKO

Kann ich dem Stammpersonal bei einem AKÜ-Betrieb die steuerfreie MA-Prämie zahlen und den überlassenen Angestellten NICHT?

Weiters: nach Teilzeit und Vollzeit zu differenzieren und unterschiedlich zahlen dürft ja klappen.

Punkt 4 in dem KV ist für mich nicht ganz klar formuliert.

Teilzeit / Vollzeit ja
aber:
  • wenn die Mitarbeiter:innenprämie nur jenen Arbeitnehmer:innen gewährt wird, die an einen Beschäftigerbetrieb überlassen sind, der seinen Stammarbeitnehmer:innen eine Mitarbeiter:innenprämie ausbezahlt,

heißt dies nun ich muss allen zahlen?

DANKE für die evtl. Klartstellung bevor ich mich an die KV-Partner wende
LG
Robert
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#2
Guten Morgen Robert,

also ich würde das so verstehen, das die überlassenen Angestellten eine solche Prämie erhalten können, wenn der Betrieb an den sie überlassen wurden, seinem eigenen Stammpersonal solch ein Prämie zukommen lässt. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass der Betrieb teil der Kollektivvertrag schließenden Sparten ist.

LG und schönen Tag.
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#3
Hallo,
meinem Klienten geht es ja darum das er seinem Stammpersonal (die im Gewerbe-ANG-KV sind) die MA-Prämie zahlt.
Den Angestellten, die überlassen sind aber eben nicht.

DANKE für die Antwort,
LG
Robert
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