15.07.2024, 15:55
Eine Arbeitnehmerin wurde im Hinblick auf die Besetzung einer wichtigen Position aufgenommen, konnte aber die dafür notwendige Ausbildung dann nicht zeitgerecht antreten, weil sie schwanger wurde.
Daraufhin zog der Arbeitgeber die "Reißleine" und ließ das Arbeitsverhältnis - weil eine Befristung mit Aussicht auf Weiterbeschäftigung im Rahmen eines unbefristeten Dienstverhältnisses vereinbart wurde - "auslaufen".
Die Arbeitnehmerin kämpfte nicht um Schadenersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung, sondern um die weiterhin aufrechte Beschäftigung (auch wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung).
Dieser Fall landete beim OGH und wurde vor kurzem dort entschieden.
Lesen Sie mehr dazu in einem Premium-Blog-Artikel, den Sie hier finden:
https://www.wikutraining.at/blog/146
Daraufhin zog der Arbeitgeber die "Reißleine" und ließ das Arbeitsverhältnis - weil eine Befristung mit Aussicht auf Weiterbeschäftigung im Rahmen eines unbefristeten Dienstverhältnisses vereinbart wurde - "auslaufen".
Die Arbeitnehmerin kämpfte nicht um Schadenersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung, sondern um die weiterhin aufrechte Beschäftigung (auch wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung).
Dieser Fall landete beim OGH und wurde vor kurzem dort entschieden.
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