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Rot-Weiß-Rot - Karte für Mangelberufe - abgeschlossene Berufsausbildung alternativlos?
#1
In einem Verfahren vor dem VwGH ging es um die Frage, ob in Zusammenhang mit der Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte im Bereich der Fachkräfte (Mangelberufsliste gemäß § 12a AuslBG) auch Alternativen zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung zugelassen sind.

Immerhin benötigt man als "Sonstige Schlüsselkraft" (Rot-Weiß-Rot - Karte nach § 12b Z 1 AuslBG) nicht unbedingt eine abgeschlossene Berufsausbildung, allerdings ist hier die Mindestentlohnung mit der Hälfte der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gesetzlich festgelegt im Normalfall deutlich über KV festgelegt

Als "Fachkraft" würde die Entlohnung gemäß den kollektivvertraglichen Regelungen hier schon ausreichen.

Somit hatte dieses VwGH-Erkenntnis durchaus einen brisanten Hintergrund.

In der Ausgabe Nr. 14/2024 der WPA bringe ich dazu alle Details, die Sie allerdings mit Ihrem WPA-Premium-Passwort jetzt schon bei Bedarf hier lesen können:

https://www.wikutraining.at/blog/194
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