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Pauschales Kinderbetreuungsgeld ist nicht von vorrangiger Leistungszuständigkeit Österreichs abhängig
#1
Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall geht es um die Beurteilung, ob das „pauschale Kinderbetreuungsgeld“ (auch „Kinderbetreuungsgeldkonto“ genannt) zustand oder nicht.

Die Kindesmutter sowie das Kind sind slowakische Staatsbürger. Der Kindesvater ist deutscher Staatsbürger, der in Österreich wohnt und in der Slowakei eine unselbständige Beschäftigung ausübt.

Alle drei wohnen zusammen am gemeinsamen Hauptwohnsitz in Österreich.

Die Kindesmutter bezog für das Kind Familienbeihilfe.

Ob die Kindesmutter vor der Geburt des Kindes tatsächlich eine unselbständige Beschäftigung in Österreich ausübte, im Zuge welcher es aus Anlass der Geburt des Kin-des zu einer Karenzvereinbarung gekommen war, konnte nicht festgestellt werden.

Die ÖGK lehnte die Bezahlung des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes ab, weil sie meinte, dass Österreich gar nicht leistungszuständig wäre.

Der Fall ging in die Instanzen bis zum OGH.

Wie der OGH konkret entschieden hat, können Sie über den nachstehenden Link im WIKU-Premium-Blog nachlesen. Der Artikel ist frei zugänglich (kein Passwort erforderlich):

https://www.wikutraining.at/blog/237
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