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Auswirkung eines Vermögensschadenersatzes nach diskriminierender Beendigung auf AMS-Leistungen
#1
Sachverhalt:

Eine Arbeitnehmerin gab ihrem Dienstgeber während der Probezeit ihre Schwangerschaft bekannt, was zur arbeitgeberseitigen Probezeitauflösung mit dem letzten Tag der Probezeit führte.

Sie machte daraufhin unter anderem einen Vermögensschadenersatz gemäß § 12 Abs. 7 Gleichbehandlungsgesetz gerichtlich geltend, den sie dann auch erhielt.

Das AMS strich ihr rückwirkend den Bezug der Notstandshilfe für die Zeit, für die sie diesen Schadenersatz bekam, was Gegenstand des vorliegenden Verfahrens vor dem VwGH war.

Wie das Verfahren ausging, darüber berichte ich in einer der kommenden Ausgaben der WIKU Personal aktuell. Schon heute finden Sie diesen Artikel vorab im WIKU-Premium-Blog (WPA-Premium-Passwort wird benötigt):

https://www.wikutraining.at/blog/243
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