02.11.2019, 23:32
Quelle: Sozialversicherung aktuell (OÖ GKK) vom 31.10.2019
Bitte beachten Sie, dass für künftig neu ausgestellte e-cards (mit Foto) eine Aktivierung zur Bürgerkarte nicht mehr möglich ist.
Aktuell können nur mehr jene e-cards zur Bürgerkarte aktiviert werden, die seit dem 26.8.2016 versendet wurden.
Nachdem die Zertifikatsdauer fünf Jahre beträgt, ist auch hier ein Ablauf absehbar.
Sollten Sie die Bürgerkartenfunktion nutzen, wird stattdessen empfohlen, künftig die Handysignatur zu verwenden.
Informationen zum Thema "Handy aktivieren":
https://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.html
[/url]
Mehr zum Thema e-card:
[url=https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678584&viewmode=content]https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678584&viewmode=content
Bitte beachten Sie, dass für künftig neu ausgestellte e-cards (mit Foto) eine Aktivierung zur Bürgerkarte nicht mehr möglich ist.
Aktuell können nur mehr jene e-cards zur Bürgerkarte aktiviert werden, die seit dem 26.8.2016 versendet wurden.
Nachdem die Zertifikatsdauer fünf Jahre beträgt, ist auch hier ein Ablauf absehbar.
Sollten Sie die Bürgerkartenfunktion nutzen, wird stattdessen empfohlen, künftig die Handysignatur zu verwenden.
Informationen zum Thema "Handy aktivieren":
https://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.html
[/url]
Mehr zum Thema e-card:
[url=https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678584&viewmode=content]https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678584&viewmode=content