11.12.2024, 13:01
Hallo zusammen,
ich bin nicht ganz klar mit dem Zeitpunkt.
Offensichtlich kann man beim Finanzamt erst ab 1.1.2025 die Vorabmitteilung einreichen (lt WKO uä)
Ein Klient betreibt einen Versandhandel und hatte bisher in Deutschland nur Umsätze unter 10.000,00.
Nun möchte er ab 1.12025 erweitern.
Er ist in Österreich in der Regelbesteuerung, daher werden alle Rechnung mit 20 % Ust in Ö versteuert.
Ich kann die Kleinunternehmerregelung aber erst anwenden, wenn die Bestätigung des Mitgliedslandes sowie Vergabe der Suffix-Ex-Nummer durchgeführt ist.
Muss ich bis dahin weiterhin mit 20 % öst. Ust versteuern? Und zählt dieser Umsatz dann zu den inländischen Umsätzen?
Für Österreich habe ich ja die 55.000,-- Grenze, für die Unionsumsätze 100.000,00.
Danke für eure Gedanken bzw. Hilfen.
Liebe Grüße
Angelika
ich bin nicht ganz klar mit dem Zeitpunkt.
Offensichtlich kann man beim Finanzamt erst ab 1.1.2025 die Vorabmitteilung einreichen (lt WKO uä)
Ein Klient betreibt einen Versandhandel und hatte bisher in Deutschland nur Umsätze unter 10.000,00.
Nun möchte er ab 1.12025 erweitern.
Er ist in Österreich in der Regelbesteuerung, daher werden alle Rechnung mit 20 % Ust in Ö versteuert.
Ich kann die Kleinunternehmerregelung aber erst anwenden, wenn die Bestätigung des Mitgliedslandes sowie Vergabe der Suffix-Ex-Nummer durchgeführt ist.
Muss ich bis dahin weiterhin mit 20 % öst. Ust versteuern? Und zählt dieser Umsatz dann zu den inländischen Umsätzen?
Für Österreich habe ich ja die 55.000,-- Grenze, für die Unionsumsätze 100.000,00.
Danke für eure Gedanken bzw. Hilfen.
Liebe Grüße
Angelika