15.04.2025, 20:24
Das Ausfüllen von Arbeits- und Entgeltsbestätigungen für Wochengeldzwecke ist in Verbindung mit schwangerschaftsbedingt entfallenden Überstundenentgelten mitunter herausfordernd.
Da zuletzt häufiger im Rahmen meiner Fachforen und Schulungen dazu Fragen aufgetaucht sind, habe ich einen diesbezüglichen Fall an die ÖGK herangetragen und sie um eine Erläuterung gebeten.
Für diese Hilfe danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖGK-Kundenservices recht herzlich.
Beispiel:
Beginn Mutterschutz: 10.04.2025
Maßgeblicher "Nettozeitraum" somit: 1.1.2025 bis 31.3.2025
Schwangerschaft wurde dem Arbeitgeber am 10.01.2025 mitgeteilt, weshalb ab diesem Zeitpunkt keine Überstunden mehr geleistet werden durften und auch die Bezahlung von Überstundenentgelt ab diesem Zeitpunkt eingestellt wird. Es tritt somit ein schwangerschaftsbedingter Entgeltsausfall ein.
Fragen:
Welcher Zeitraum ist auf der Arbeits- und Entgeltsbestätigung als Zeitraum anzugeben, für den der Arbeitsverdienst zu melden ist?
Welcher Zeitraum ist auf der Arbeits- und Entgeltsbestätigung als "Unterbrechung" zu melden.
Für mich sind hier zwei Lösungsansätze denkbar:
Lösungsvorschlag 1:
Zum einen könnte es sein, dass man hier die Zeit von 1.1.2025 bis 09.01.2025 als Arbeitsverdienstzeitraum meldet und insoweit dann auch einen entsprechend aliquoten Arbeitsverdienst. Weiters meldet man die Zeit von 10.01.2025 bis 31.03.2025 als Unterbrechungszeitraum.
Lösungsvorschlag 2:
Denkbar wäre es aber auch, dass die ÖGK möchte, dass man den Zeitraum von 1.10.2024 bis 31.03.2025 als Zeitraum des Arbeitsverdienstes und als Unterbrechung den Zeitraum von 1.1.2025 bis 31.3.2025 meldet. Der Arbeitsverdienst selber (das "Netto") wird für die Zeit 1.10.2024 bis 31.12.2024 in die Arbeits- und Entgeltsbestätigung eingetragen.
Angenommen es wäre tatsächlich (oder in einem anderen Fall) der "Drei-Monate-Zeitraum vor dem Drei-Monate-Zeitraum" zu melden (also hier die Zeit von 1.10.2024 bis 31.12.2024). Wie erwartet sich der ÖGK von den Betrieben dann die Feldbefüllung hinsichtlich der Zeiträume (Arbeitsverdienstzeitraum und Unterbrechung)?
Die Antwort der ÖGK:
Diese bringe ich in der Ausgabe Nr. 8/2025 der WIKU Personal aktuell (erscheint im Laufe der ersten Mai-Woche 2025).
Wer möchte, kann den gesamten Artikel im WIKU Premium-Blog schon jetzt lesen:
https://wikutraining.at/blog/745
Da zuletzt häufiger im Rahmen meiner Fachforen und Schulungen dazu Fragen aufgetaucht sind, habe ich einen diesbezüglichen Fall an die ÖGK herangetragen und sie um eine Erläuterung gebeten.
Für diese Hilfe danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖGK-Kundenservices recht herzlich.
Beispiel:
Beginn Mutterschutz: 10.04.2025
Maßgeblicher "Nettozeitraum" somit: 1.1.2025 bis 31.3.2025
Schwangerschaft wurde dem Arbeitgeber am 10.01.2025 mitgeteilt, weshalb ab diesem Zeitpunkt keine Überstunden mehr geleistet werden durften und auch die Bezahlung von Überstundenentgelt ab diesem Zeitpunkt eingestellt wird. Es tritt somit ein schwangerschaftsbedingter Entgeltsausfall ein.
Fragen:
Welcher Zeitraum ist auf der Arbeits- und Entgeltsbestätigung als Zeitraum anzugeben, für den der Arbeitsverdienst zu melden ist?
Welcher Zeitraum ist auf der Arbeits- und Entgeltsbestätigung als "Unterbrechung" zu melden.
Für mich sind hier zwei Lösungsansätze denkbar:
Lösungsvorschlag 1:
Zum einen könnte es sein, dass man hier die Zeit von 1.1.2025 bis 09.01.2025 als Arbeitsverdienstzeitraum meldet und insoweit dann auch einen entsprechend aliquoten Arbeitsverdienst. Weiters meldet man die Zeit von 10.01.2025 bis 31.03.2025 als Unterbrechungszeitraum.
Lösungsvorschlag 2:
Denkbar wäre es aber auch, dass die ÖGK möchte, dass man den Zeitraum von 1.10.2024 bis 31.03.2025 als Zeitraum des Arbeitsverdienstes und als Unterbrechung den Zeitraum von 1.1.2025 bis 31.3.2025 meldet. Der Arbeitsverdienst selber (das "Netto") wird für die Zeit 1.10.2024 bis 31.12.2024 in die Arbeits- und Entgeltsbestätigung eingetragen.
Angenommen es wäre tatsächlich (oder in einem anderen Fall) der "Drei-Monate-Zeitraum vor dem Drei-Monate-Zeitraum" zu melden (also hier die Zeit von 1.10.2024 bis 31.12.2024). Wie erwartet sich der ÖGK von den Betrieben dann die Feldbefüllung hinsichtlich der Zeiträume (Arbeitsverdienstzeitraum und Unterbrechung)?
Die Antwort der ÖGK:
Diese bringe ich in der Ausgabe Nr. 8/2025 der WIKU Personal aktuell (erscheint im Laufe der ersten Mai-Woche 2025).
Wer möchte, kann den gesamten Artikel im WIKU Premium-Blog schon jetzt lesen:
https://wikutraining.at/blog/745

