03.09.2025, 13:02
Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,
wir betreuen seit Kurzem einen deutschen Lohnklienten, der bisher nur einen Dienstnehmer in Österreich beschäftigt. Für seine Vertriebstätigkeit wird dem DN ein Firmen-PKW zur Verfügung gestellt, den er ausschließlich dienstlich nutzt (halber Sachbezug wird angewandt). Der PKW ist in Deutschland zugelassen.
Nun wurden wir mit der Frage konfrontiert, ob der PKW eigentlich ein österreichisches Kennzeichen benötigt und wie dies zu bewerkstelligen wäre.
Unsere bisherige Recherche hat ergeben, dass dies ein durchaus strittiges Thema ist. Die allgemeine Auskunft auf WKO-Seiten etc ist, dass jemand, der seinen Lebensmittelpunkt in Ö hat, auch hier das Fahrzeug anzumelden hat. Es besteht allerdings keine Betriebsstätte in Österreich, also kann die Firma - soweit wir verstehen - den Wagen gar nicht in Österreich anmelden.
Unabhängig von den verwaltungsrechtlichen Strafen sehen wir die verpflichtende Entrichtung der NoVA als großes Thema sowie etwaige versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Folgen. Weiters befürchten wir, dass das Thema für den DN bei Anhaltung durch die Polizei sehr unangenehm werden könnte.
Wir haben eine sehr interessante Berufungsentscheidung des UFS zu einem ähnlichen Fall gefunden, allerdings liegt diese schon einige Jahre zurück.
Wäre Klient damit vielleicht "aus dem Schneider", wenn auch sein DN mehrmals pro Jahr nach Deutschland fährt und sämtliche Kosten vom DG in Deutschland getragen werden, also der "dauernde Standort" des Fahrzeugs nicht in Ö ist?
Wir sind für alle Infos und Anregungen dankbar, wie in so einem Fall korrekt vorzugehen ist.
Sollte der Fall zu komplex sein und es dazu einer ausführlichen Beratung bedürfen, bitte ich um Kontaktempfehlungen.
Liebe Grüße,
Ilke
wir betreuen seit Kurzem einen deutschen Lohnklienten, der bisher nur einen Dienstnehmer in Österreich beschäftigt. Für seine Vertriebstätigkeit wird dem DN ein Firmen-PKW zur Verfügung gestellt, den er ausschließlich dienstlich nutzt (halber Sachbezug wird angewandt). Der PKW ist in Deutschland zugelassen.
Nun wurden wir mit der Frage konfrontiert, ob der PKW eigentlich ein österreichisches Kennzeichen benötigt und wie dies zu bewerkstelligen wäre.
Unsere bisherige Recherche hat ergeben, dass dies ein durchaus strittiges Thema ist. Die allgemeine Auskunft auf WKO-Seiten etc ist, dass jemand, der seinen Lebensmittelpunkt in Ö hat, auch hier das Fahrzeug anzumelden hat. Es besteht allerdings keine Betriebsstätte in Österreich, also kann die Firma - soweit wir verstehen - den Wagen gar nicht in Österreich anmelden.
Unabhängig von den verwaltungsrechtlichen Strafen sehen wir die verpflichtende Entrichtung der NoVA als großes Thema sowie etwaige versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Folgen. Weiters befürchten wir, dass das Thema für den DN bei Anhaltung durch die Polizei sehr unangenehm werden könnte.
Wir haben eine sehr interessante Berufungsentscheidung des UFS zu einem ähnlichen Fall gefunden, allerdings liegt diese schon einige Jahre zurück.
Wäre Klient damit vielleicht "aus dem Schneider", wenn auch sein DN mehrmals pro Jahr nach Deutschland fährt und sämtliche Kosten vom DG in Deutschland getragen werden, also der "dauernde Standort" des Fahrzeugs nicht in Ö ist?
Wir sind für alle Infos und Anregungen dankbar, wie in so einem Fall korrekt vorzugehen ist.
Sollte der Fall zu komplex sein und es dazu einer ausführlichen Beratung bedürfen, bitte ich um Kontaktempfehlungen.
Liebe Grüße,
Ilke

