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VStT Abzug bei echtem nicht steuerbarem Zuschuss
#1
Liebes Forum,
Besteht bei einem echten, nicht steuerbarem Zuschuss ein VSt-Abzug. Diese Umsätze (Subventionen) unterliegen ja nicht der Umsatzsteuer.
Dieser Zuschuss muss ja dem öffentlichen Interesse dienen. Im konkretem Fall bekommt die Gesellschaft von der FFG (Forschungsfördergesellschaft) lt. Vertag einen Zuschuss.
Wenn die Firma, die solche Zuschüsse erhält, jetzt Rechnungen von einer anderen Gesellschaft bekommt, kann Sie davon die volle Vorsteuer abziehen?
Danke für eure Rückmeldung!
Muck Manuela
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#2
Hallo Manuela,

also wenn eine Firma zB einen ( steuerfreien) Investitionszuschuss erhält für Investitionen ins Anlagevermögen, dann kann ich trotzdem die Vst für diese Anlagegüter in Abzug bringen. Also ich sehe da kein Hinderniss; was meinen Sie " von einer anderen Gesellschaft Rechnungen erhält"? Welchen Bezug hat diese Gesellschaft mit den Rechnungen zur Subvention?

LG
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