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Die BMF-Rechtsansicht zur steuerlichen Beurteilung der Kaufkraftsicherungsprämie (KV EMI) als steuerfreie Mitarbeiterprämie
#1
Das BMF ist dem "Projekt" gegenüber "wohlgesinnt" und bejaht die steuerliche Begünstigung, wie man der offiziellen Anfragebeantwortung entnehmen kann:
 
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern...ie-KV.html
 
Angemerkt werden darf, dass das vorerst mal die Beurteilung der "ersten Tranche" ist. Wie die Rechtslage in Bezug auf die zweite Tranche aussehen wird (die ist ja auch erst Ende Juli 2026) fällig, erfahren wir voraussichtlich erst Ende Mai 2026
 
Die ÖGK bejaht das Vorliegen einer Sonderzahlung (was geringfügig Beschäftigten "entgegenkommt"): einzig die "offizielle" Veröffentlichung dieser ÖGK-Ansicht fehlt noch.
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