22.01.2020, 15:48
Hallo,
ich diskutiere gerade mit den Kolleginnen, ob eine eingehende Spende für eine Veranstaltung im nächsten Jahr bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts als Rechnungsabgrenzung zu erfassen ist und daher im nächsten Jahr erfolgswirksam wird oder ob man dies im Jahr des Zugangs erfolgswirksam verbuchen sollte.
§ 198 (6) UGB
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Ich bin der Meinung, dass die Spende abzugrenzen ist und im neuen Jahr dann erfolgswirksam sein sollte.
Wie seht ihr das?
Danke & LG Mario
ich diskutiere gerade mit den Kolleginnen, ob eine eingehende Spende für eine Veranstaltung im nächsten Jahr bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts als Rechnungsabgrenzung zu erfassen ist und daher im nächsten Jahr erfolgswirksam wird oder ob man dies im Jahr des Zugangs erfolgswirksam verbuchen sollte.
§ 198 (6) UGB
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Ich bin der Meinung, dass die Spende abzugrenzen ist und im neuen Jahr dann erfolgswirksam sein sollte.
Wie seht ihr das?
Danke & LG Mario