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Novelle des Berufsausbildungsgesetzes für 2020 geplant
#1
Das BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) brachte eine Regierungsvorlage zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes für das Jahr 2020 ein.

Die aus Personalverrechnungssicht interessantesten Punkte sind dabei:

1. Die Begriffe "Lehrlingsentschädigung" und "Weiterverwendung" bzw. "Verwendung" werden ersetzt durch "Lehrlingsentgelt" sowie "Weiterbeschäftigung" bzw. "Tätigkeit".

2. In Fällen der Kinderbetreuung oder der gesundheitlichen Einschränkung des Lehrlings soll es möglich sein, eine "Teilzeit-Lehre" zu vereinbaren.

3. Nach Absolvierung einer BHS soll es möglich sein, einen Lehrvertrag mit verkürzter Lehrzeit für jene Lehrberufe zu erlangen, die verwandt mit jenen Lehrberufen sind, die durch den Abschluss der BHS "abgedeckt" sind.

Eine detaillierte Darstellung dieser Änderung folgt in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 3/2020.

Zu den Gesetzesmaterialien geht es hier:
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[url=https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00034/index.shtml]https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00034/index.shtml
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