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Vorlageantrag
#1
Liebe Forums-Teilnehmer,
hat jemand hier Erfahrungen mit einem Vorlageantrag?
Wie läuft das üblicherweise nach Einbringung eines Vorlageantrages ab? Entscheidet da das Verwaltungsgericht nur aufgrund der Unterlagen, die bereits vorhanden sind oder kann es sein, dass auch weitere Unterlagen gefordert werden bzw. es zu Anhörungen der Steuerpflichtigen kommt?
Kann ein Vorlageantrag wieder zurückgezogen werden, wenn der Aufwand der sich daraus ergeben würde (Beibringung weiterer Unterlagen, Anhörung, etc.) dem Nutzen nicht entsprechen würde?
Es geht um bereits in 2 vergangenen Jahren gewährte Absetzbeträge, die im aktuellen Veranlagungsjahr nicht mehr zustehen sollen.
Sollte das Verwaltungsgericht feststellen, dass der Absetzbetrag tatsächlich nicht zusteht, können dann die bereits gewährten Absetzbeträge der beiden Jahre davor vom Finanzamt zurückgefordert werden?
Herzlichen Dank im Voraus!
lG, Manuela
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#2
Das Gericht kann einen Vorhalt mit Fragen übermitteln. Sie können aber auch von sich aus noch Unterlagen nachreichen, wenn das erforderlich scheint.

Die Beschwerde kann auch zurückgenommen werden, dann wird der angefochtene Bescheid bzw. die BVE rechtskräftig.

Sollten Sie vor dem BFG verlieren, kann das FA das Verfahren für frühere Jahre wiederaufnehmen (§ 303 BAO), wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im worst case könnte auch eine Selbstanzeige erforderlich werden.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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#3
Herzlichen Dank für die Antwort!
lG, Manuela
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