14.02.2020, 08:49
Erste OGH-Entscheidung zu 12-Stunden-Gleitzeiten in Kollisionen zu kollektivvertraglicher 10-Stunden-Begrenzung ist da!
Der Oberste Gerichtshof hat sich zum Kollektivvertrag Angestellte im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe geäußert und somit zur Frage, ob die seit 1.9.2018 bestehenden Möglichkeiten einer Tages-NAZ von 12 Stunden jene KV-Bestimmungen verdrängen, die (nach wie vor) eine Begrenzung der Tages-NAZ bei Gleitzeit auf 10 Stunden vorsehen.
Fazit:
Es darf eine Tages-NAZ von 12 Stunden in derartigen Fällen durch Gleitzeit-BV oder schriftliche Gleitzeit-Vereinbarung geregelt werden, aber dennoch sind diese dann nicht zuschlagsfrei, wenn der Kollektivvertrag insoweit eine günstigere Regelung vorsieht bzw. vorsah.
In WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 3/2020 gibt es die Analyse zu dieser Entscheidung (Versand erfolgt am kommenden Montag, den 17.02.2020).
Der Oberste Gerichtshof hat sich zum Kollektivvertrag Angestellte im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe geäußert und somit zur Frage, ob die seit 1.9.2018 bestehenden Möglichkeiten einer Tages-NAZ von 12 Stunden jene KV-Bestimmungen verdrängen, die (nach wie vor) eine Begrenzung der Tages-NAZ bei Gleitzeit auf 10 Stunden vorsehen.
Fazit:
Es darf eine Tages-NAZ von 12 Stunden in derartigen Fällen durch Gleitzeit-BV oder schriftliche Gleitzeit-Vereinbarung geregelt werden, aber dennoch sind diese dann nicht zuschlagsfrei, wenn der Kollektivvertrag insoweit eine günstigere Regelung vorsieht bzw. vorsah.
In WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 3/2020 gibt es die Analyse zu dieser Entscheidung (Versand erfolgt am kommenden Montag, den 17.02.2020).