04.03.2020, 16:51
Aktuelle abgabenrechtliche Information zum Thema "Jobrad"
Die WKO hat gemeinsam mit der Finanzverwaltung sowie den SV-Trägern ein paar Praxisfälle zum Thema "e-bike" bzw. "Jobrad" abgeklärt.
Dabei wurden folgende Fragen bzw. Probleme erörtert:
Modell 1: Ein Arbeitgeber schafft E-Bikes an und stellt diese seinen Arbeitnehmern zur Verfügung (die Nutzung erfolgt in unterschiedlichem Ausmaß, teils betrieblich und teils privat bis hin zur gänzlichen Privatnutzung). Die Arbeitnehmer zahlen für die private Nutzung eine monatliche Nutzungsgebühr an den Arbeitgeber, welche dieser vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehält.
Modell 2: Ein Arbeitgeber schafft E-Bikes an und stellt diese seinen Arbeitnehmern zur Verfügung (die Nutzung erfolgt in unterschiedlichem Ausmaß, teils betrieblich und teils privat bis hin zur gänzlichen Privatnutzung). Die Arbeitnehmer zahlen für die private Nutzung keine monatliche Nutzungsgebühr an den Arbeitgeber.
Modell 3: Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ein zinsenfreies Arbeitgeberdarlehen. Damit finanziert dieser die Miete von E-Bikes samt Kauf (Mietkauf) von Drittanbietern (Fahrradhändlern).
Die akkordierten Lösungen dazu finden Sie ganz aktuell in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 4/2020.
Die WKO hat gemeinsam mit der Finanzverwaltung sowie den SV-Trägern ein paar Praxisfälle zum Thema "e-bike" bzw. "Jobrad" abgeklärt.
Dabei wurden folgende Fragen bzw. Probleme erörtert:
Modell 1: Ein Arbeitgeber schafft E-Bikes an und stellt diese seinen Arbeitnehmern zur Verfügung (die Nutzung erfolgt in unterschiedlichem Ausmaß, teils betrieblich und teils privat bis hin zur gänzlichen Privatnutzung). Die Arbeitnehmer zahlen für die private Nutzung eine monatliche Nutzungsgebühr an den Arbeitgeber, welche dieser vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehält.
Modell 2: Ein Arbeitgeber schafft E-Bikes an und stellt diese seinen Arbeitnehmern zur Verfügung (die Nutzung erfolgt in unterschiedlichem Ausmaß, teils betrieblich und teils privat bis hin zur gänzlichen Privatnutzung). Die Arbeitnehmer zahlen für die private Nutzung keine monatliche Nutzungsgebühr an den Arbeitgeber.
Modell 3: Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ein zinsenfreies Arbeitgeberdarlehen. Damit finanziert dieser die Miete von E-Bikes samt Kauf (Mietkauf) von Drittanbietern (Fahrradhändlern).
Die akkordierten Lösungen dazu finden Sie ganz aktuell in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 4/2020.