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Sachbezug Zinsersparnis als laufender Bezug in der Sozialversicherung
#1
Sachbezug Zinsersparnis als laufender Bezug in der
Sozialversicherung

 
 
Aus dem BVwG-Erkenntnis:
1.    Erfolgt die Abrechnung von Zinsen im Rahmen von Mitarbeiterdarlehensverträgen "kalendermäßig/360 Tage", so ergibt sich, dass die Zinsersparnisse aus der Zinsenbegünstigung täglich schlagend wurden und nicht erst im Zeitpunkt der Abrechnung am Jahresende.
2.    Im vorliegenden Fall hatte der/die jeweilige Dienstnehmer/Dienstnehmerin (ohne dass es weiterer Voraussetzungen bedurft hätte) einen Anspruch auf die aus der Zinsenbegünstigung auf der Grundlage "kalendermäßig/360 Tage" erwachsenden Zinsersparnisse, solange das Dienstverhältnis bestand; relevant sind jene Zinsersparnisse, die sich auf den die Wertgrenze gemäß § 49 Abs. 3 Z 19 ASVG (€ 7.300,00) übersteigenden Differenzbetrag der zugezählten Darlehensvaluta beziehen.
3.    Somit lag der Sachbezug der Zinsersparnis vor, der in der Sozialversicherung überdies als laufender Bezug abzurechnen war (also im Aufrollwege rückwirkend den Beitragszeiträumen „Kalendermonat“ zugeteilt werden musste).
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