Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Der Kollektivvertrag für das Rote Kreuz wurde per 1.9.2026 "gesatzt"
#1
Zur Satzungserklärung, die am 7.10.2026 mittels Verordnung im RIS veröffentlicht wurde, geht es hier:
 
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_293.html
 
"Gesatzt" bedeutet, dass der Kollektivvertrag bzw. die durch Satzung geregelten Bestimmungen auch von anderen Firmen berücksichtigt werden müssen, die zB. Krankentransporte durchführen (zB von Taxiunternehmen, wenn die wirtschaftliche Bedeutung der Krankenstransporte überwiegt und ein Mischbetrieb vorliegt).
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste