02.04.2020, 17:46
Kann die Sonderbetreuungszeit auch stundenweise in Anspruch genommen werden?
Nein. Die Sonderbetreuungszeit muss am Stück vereinbart und konsumiert werden. Eine Splittung, oder eine stundenweise Konsumation ist nicht möglich.
Davor war (zu Recht) die Ansicht vertreten worden, dass eine Stückelung möglich wäre, da auch der Gesetzestext einen Ausschluss nicht rechtfertigt.
Da aber die Buchhaltungsagentur des Bundes bei den Zuschüssen dies (aus meiner Sicht: völlig unverständlich und wohl nur mit Gründen der Verwaltungsvereinfachung) ausschließt, werden nun die FAQ angepasst.
Nein. Die Sonderbetreuungszeit muss am Stück vereinbart und konsumiert werden. Eine Splittung, oder eine stundenweise Konsumation ist nicht möglich.
Davor war (zu Recht) die Ansicht vertreten worden, dass eine Stückelung möglich wäre, da auch der Gesetzestext einen Ausschluss nicht rechtfertigt.
Da aber die Buchhaltungsagentur des Bundes bei den Zuschüssen dies (aus meiner Sicht: völlig unverständlich und wohl nur mit Gründen der Verwaltungsvereinfachung) ausschließt, werden nun die FAQ angepasst.