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KUA - SB Privatnutzung PKW bei Rückgabe PKW
#1
Liebe KollegenInnen,

es wurde Kurzarbeit für den Zeitraum 1.4.-30.6.20 vereinbart. 

Der Außendienstmitarbeiter arbeitet 50 % und während der KUA-Phase ist er ausschließlich im Innendienst tätig. Daher hat der Mitarbeiter seinen Firmen-PKW mit 1.4.20 an den Dienstgeber zurückgegeben, da er privat ein Auto hat. Auch den Firmenparkplatz wird er für diese Zeit nicht nutzen (Arbeitsweg wird mit Fahrrad zurückgelegt).

Wie berechnet man jetzt das Nettogehalt (80%) für die KUA-Phase, da ja das März-Gehalt/März-Nettobetrag heranzuziehen ist und da wurden die beiden Sachbezüge KFZ-Privatnutzung und Firmenparkplatz abgerechnet/berücksichtigt?  

Wie verhält es sich mit der Sozialversicherung, da ja die Bemessungsgrundlage vor Eintritt in KUA gilt?

Noch eine Frage zum Firmenparkplatz: Nachdem die Parkraumbewirtschaftung in Wien durch COVID19 zeitlich begrenzt (ab 17.3. -26.4.20) außer Kraft gesetzt war, hat das eine Auswirkung auf die Personalverrechnung/Sachbezug Parkplatz? 

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
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#2
Zur Frage der Berechnung mit der Kurzarbeitsunterstützung:

Diese Fragen werden in den nächsten Wochen hoffentlich von unserer Taskforce Kurzarbeit, der ich angehöre, klargestellt werden können. Ich gehe davon aus, dass Sie hier nicht nur posten, sondern auch meine Fachinfos lesen, die ich hier im BÖB-Forum frei zugänglich teile ("News & wichtige Infos").


Zur Frage mit dem Parkraumbewirtschaftungssachbezug:

Genau zu dieser Frage habe ich im frei zugänglichen Teil dieses Forums vor einigen Tagen eine Hilfestellung gepostet ("News & wichtige Infos").
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