25.04.2020, 18:36
Kurzarbeitsbegehren und Unterschrift
Der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe ist bei der für den Betriebsstandort zuständigen AMS-Landesorganisation (siehe dazu Adressen) einzubringen.
Bei Einreichung per Mail ist diese idealerweise mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, jedoch auch ohne elektronische Signatur zulässig.
Das unterschriebene Original ist jedoch nachzureichen.
Der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe ist bei der für den Betriebsstandort zuständigen AMS-Landesorganisation (siehe dazu Adressen) einzubringen.
Bei Einreichung per Mail ist diese idealerweise mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, jedoch auch ohne elektronische Signatur zulässig.
Das unterschriebene Original ist jedoch nachzureichen.