20.05.2020, 14:48
Eine Kollegin aus Salzburg hat die nachfolgende Frage an uns gerichtet:
Eine meiner Klienten wird jetzt Kurzarbeit anmelden. Werden vom Lohn vor der Kurzarbeit die SV-Beiträge berechnet oder reduzieren sich diese (auf 80% der Bemessungsgrundlage bzw. 85 / 90%) ?
Ist in der pauschalen Abgeltung vom AMS allfällige SV-Beiträge (über die 80% hinaus) abgegolten?
Danke für eure Unterstützung.
Gerlinde aus Salzburg
Eine meiner Klienten wird jetzt Kurzarbeit anmelden. Werden vom Lohn vor der Kurzarbeit die SV-Beiträge berechnet oder reduzieren sich diese (auf 80% der Bemessungsgrundlage bzw. 85 / 90%) ?
Ist in der pauschalen Abgeltung vom AMS allfällige SV-Beiträge (über die 80% hinaus) abgegolten?
Danke für eure Unterstützung.
Gerlinde aus Salzburg
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB