12.06.2020, 09:48
Lösung Phase 1:
Verzugszinsenfreie Stundung bis 15. Jänner 2021 möglich -> falls noch immer keine ausreichende Liquidität, ermöglicht ÖGK auf Antrag verzugszinsenfreie Ratenzahlung (11 Raten ab 15.2.2021) -> in diesen Fällen wird ein sehr liberaler Maßstab bzgl. Verzugszinsenbefreiung angewandt werden!
Lösung Phase 2:
Firmen, die coronabedingt die aktuellen Beiträge nicht zahlen können, dürfen sie für Mai, Juni, Juli 2020 verzugszinsenpflichtig bis 30.8.2020 stunden lassen -> falls dann noch immer keine Liquidität vorhanden ist, kann ab 1.9. eine verzugszinsenpflichtige Ratenzahlung bis Ende 2021 vereinbart werden -> ein Erlass der Verzugszinsen für dieses Phase ist nur unter den bisherigen restriktiven Regelungen (Insolvenzgefahr durch Verzugszinsenbelastung) möglich.
Vielen Dank, Leo Zauner, für diesen wertvollen Input!
Verzugszinsenfreie Stundung bis 15. Jänner 2021 möglich -> falls noch immer keine ausreichende Liquidität, ermöglicht ÖGK auf Antrag verzugszinsenfreie Ratenzahlung (11 Raten ab 15.2.2021) -> in diesen Fällen wird ein sehr liberaler Maßstab bzgl. Verzugszinsenbefreiung angewandt werden!
Lösung Phase 2:
Firmen, die coronabedingt die aktuellen Beiträge nicht zahlen können, dürfen sie für Mai, Juni, Juli 2020 verzugszinsenpflichtig bis 30.8.2020 stunden lassen -> falls dann noch immer keine Liquidität vorhanden ist, kann ab 1.9. eine verzugszinsenpflichtige Ratenzahlung bis Ende 2021 vereinbart werden -> ein Erlass der Verzugszinsen für dieses Phase ist nur unter den bisherigen restriktiven Regelungen (Insolvenzgefahr durch Verzugszinsenbelastung) möglich.
Vielen Dank, Leo Zauner, für diesen wertvollen Input!