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Kollektivvertragsaktualisierungen sowie Satzung KW 25/2020
#1
A) Caritas - KV-Abschluss per 1.2.2020
Die KV-Gehälter und Zulagen werden mit 1. Februar 2020 um 2,70 % erhöht
einmalige Covid-19-Gefahrenzulage bis zu € 500,- (wie SWÖ)
ab 01.01.2021: VPI (min. 0%) + 0,6%-Punkte auf Gehälter und Zulagen
ab 01.01.2022:
Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit auf 37 Stunden.
Zuschlag auf alle(!) Mehrstunden ist 30%
Persönliches Anrecht auf Mehrarbeit für Vollzeitbeschäftigte (mit diversen Absicherungen im Sinne der Angestellten, Informationspflicht an den BR, für Neueintritte erst nach dem Probemonat).
Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf höhere Anstellung, wenn übers Halbjahr durchschnittlich in der Woche mehr als 1 Mehrstunde geleistet wird.
Vorrangigkeit für Ausbezahlung von Mehr- und Überstunden
Neuregelung der Befüllung des zuschlagsbefreiten Stundenrucksacks, der ab 1.1.2022 auf max. 37 reduziert wird, sodass dieser zuerst mit Mehrstunden und dann erst mit Überstunden befüllt werden muss.
Eine Erweiterungen der Durchrechnungszeiträume (in der Regel 3 Monate) und eine Verkürzung der Wochenruhe (2 Kalendertage) konnten verhindert werden.
Empfehlung, das Arbeitszeit für Streikmaßnahmen nicht zum Abzug gebracht wird
B) Chemische Industrie - KV-Abschluss per 1.5.2020
Erhöhung der Mindestlöhne und Gehälter um 1,60%.
Erhöhung der IST-Löhne und Gehälter um 1,60 %.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,60 %.
Erhöhung der Schicht und Nachtarbeitszulagen um 1,60 %.
Die Aufwandsentschädigungen und Messegelder werden um 1,60 % erhöht.
Eine einmalige Corona-Zulage in der Höhe von € 150,00 - auszubezahlen bis 30.9.2020.
Unternehmen, für die es wirtschaftlich vertretbar ist, wird empfohlen, die einmalige Corona-Zulage zu erhöhen (bis 3.000 Euro steuerfrei).


B) Chemische Industrie - KV-Abschluss per 1.5.2020
Erhöhung der Mindestlöhne und Gehälter um 1,60%.
Erhöhung der IST-Löhne und Gehälter um 1,60 %.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,60 %.
Erhöhung der Schicht und Nachtarbeitszulagen um 1,60 %.
Die Aufwandsentschädigungen und Messegelder werden um 1,60 % erhöht.
Eine einmalige Corona-Zulage in der Höhe von € 150,00 - auszubezahlen bis 30.9.2020.
Unternehmen, für die es wirtschaftlich vertretbar ist, wird empfohlen, die einmalige Corona-Zulage zu erhöhen (bis 3.000 Euro steuerfrei).

C)  KV SWÖ per 1.5.2020 gesatzt:
[/url]

[url=https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_271/BGBLA_2020_II_271.html]https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_271/BGBLA_2020_II_271.html
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