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E/A-Rechner Insolvenzfall
#1
Wir haben in der Kanzlei das erste Mal einen E/A-Rechner zu betreuen, der in der Insolvenz (in Eigenverwaltung) ist.

Wir sind wir uns bei der Behandlung etwas unsicher.

Habe ich da irgend etwas bei der Erstellung der E/A-Rechnung und der Steuererklärungen besonders zu beachten?

Das einzige was mir einfällt wären Anschaffungen von Anlagegütern auf Ziel, für die die Gläubiger durch die Insolvenz auf
Zahlungen verzichten.

Danke für Ihren Tipp.
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