15.07.2020, 16:05
Liebe Teilnehmer,
ich bin kein Personalverrechner, aber ich möchte gerne die Ausbildung in diese Richtung machen. Daher lese ich sehr
viel und versuche auch mgl. Beispiele zu verstehen bzw. nachzuvollziehen.
Ich habe auch das Thema Kurzarbeit und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Abrechnung interessiert verfolgt,
bin mir aber bzgl. einer Sache unsicher. Vielleicht hat jemand Zeit mir das kurz zu erläutern.
Soweit ich verstanden habe, gibt es Tabellen, die ein maßgebliches Mindestbruttoentgelt festlegen. Diese sind dann für die
Ermittlung der Höhe der KUA-Unterstützung maßgeblich.
Die Beispiele auf den Webseiten sind idR mit Reduktionen der Arbeitszeit von 50% oder mehr gerechnet. Ich verstehe (glaube ich)
die Berechnung bzw. Ableitung der Höhe des Gehalts (im jeweiligen Beschäftigungsausmaß) und KUA-Unterstützung.
Ich habe mir dann mal die Frage gestellt wie hier vorzugehen wäre, wenn bei einem Gehalt vor Kurzarbeit iHv. 4.800 EUR eine
Arbeitszeitreduktion auf 50% vorgenommen würde. Das maßgebliche Mindestbrutto lt. Tabelle wäre 3.585,30.
Bei 50% wäre ja das Gehalt 2.400 EUR und die KUA-Unterstützung 1.185,30 EUR. Für mich soweit verständlich.
Aber wie wäre bei einem Beschäftigungsausmaß von 75% vorzugehen?
Das aliquotierte (und daher vermutlich arbeitsrechtlich zustehende) Gehalt 75% von 4.800 EUR wäre bereits 3.600 EUR und damit höher als das
Mindestbrutto.
Wie wäre diesfalls der Umfang der KUA-Unterstützung zu rechnen, abziehen kann ich mir nicht vorstellen.
Dafür gibt es vermutlich eine einfache Erklärung, wäre dankbar, wenn jemand meine Verwirrung lösen könnte.
Danke und liebe Grüsse
Christoph
ich bin kein Personalverrechner, aber ich möchte gerne die Ausbildung in diese Richtung machen. Daher lese ich sehr
viel und versuche auch mgl. Beispiele zu verstehen bzw. nachzuvollziehen.
Ich habe auch das Thema Kurzarbeit und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Abrechnung interessiert verfolgt,
bin mir aber bzgl. einer Sache unsicher. Vielleicht hat jemand Zeit mir das kurz zu erläutern.
Soweit ich verstanden habe, gibt es Tabellen, die ein maßgebliches Mindestbruttoentgelt festlegen. Diese sind dann für die
Ermittlung der Höhe der KUA-Unterstützung maßgeblich.
Die Beispiele auf den Webseiten sind idR mit Reduktionen der Arbeitszeit von 50% oder mehr gerechnet. Ich verstehe (glaube ich)
die Berechnung bzw. Ableitung der Höhe des Gehalts (im jeweiligen Beschäftigungsausmaß) und KUA-Unterstützung.
Ich habe mir dann mal die Frage gestellt wie hier vorzugehen wäre, wenn bei einem Gehalt vor Kurzarbeit iHv. 4.800 EUR eine
Arbeitszeitreduktion auf 50% vorgenommen würde. Das maßgebliche Mindestbrutto lt. Tabelle wäre 3.585,30.
Bei 50% wäre ja das Gehalt 2.400 EUR und die KUA-Unterstützung 1.185,30 EUR. Für mich soweit verständlich.
Aber wie wäre bei einem Beschäftigungsausmaß von 75% vorzugehen?
Das aliquotierte (und daher vermutlich arbeitsrechtlich zustehende) Gehalt 75% von 4.800 EUR wäre bereits 3.600 EUR und damit höher als das
Mindestbrutto.
Wie wäre diesfalls der Umfang der KUA-Unterstützung zu rechnen, abziehen kann ich mir nicht vorstellen.
Dafür gibt es vermutlich eine einfache Erklärung, wäre dankbar, wenn jemand meine Verwirrung lösen könnte.
Danke und liebe Grüsse
Christoph