Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Begünstigte Besteuerung der Abfertigung trotz nahtlos anknüpfendem neuen Arbeitsvertr
#1
Begünstigte Besteuerung der Abfertigung trotz nahtlos anknüpfendem neuen Arbeitsvertrag

BFG RV/6100190/2017 vom 18. Dezember 2019
§ 67 Abs. 3 EStG 1988

So entschied das BFG:

1. Kam es aus Anlass der Beendigung eines Dienstverhältnisses zur Bezahlung der fälligen Abfertigung ALT, so konnte auch unmittelbar im Anschluss an das beendete Dienstverhältnis ein neues Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber mit praktisch unverändertem Vertragsinhalt (zB auch identem Gehalt) eingegangen werden, ohne dass dadurch notwendigerweise die steuerliche Begünstigung der Abfertigung ALT entfällt.

2. Die diesbezügliche Rechtsansicht der Finanzverwaltung, wonach im Anschluss an eine formale Beendigung der Beschäftigung eine weitere Beschäftigung nur dann "steuerschonend" für die bereits gewährte Abfertigung ALT eingegangen werden kann, wenn die Entlohnung um mindestens 25 % reduziert wird und dies dann mindestens für 12 Monate lang unverändert beibehalten wird (ohne dass gravierende wirtschaftliche Gründe vorlägen), ist gesetzlich nicht in dieser Allgemeinheit gedeckt.

3. Wurde das Beschäftigungsverhältnis - wie hier - ernsthaft einvernehmlich aufgelöst (und zwar Ende Februar des Jahres per Ende Juni des Jahres) und schlug eine Nachfolgersuche fehl, sodass sich der Arbeitnehmer in weiterer Folge bereit erklärte, ein neues Dienstverhältnis einzugehen (mit etwas reduziertem Gehalt, dafür mit einem PKW, den er privat nutzen durfte und der Prokurastellung), so lagen definitiv außersteuerliche Gründe für die Auflösung vor (der Arbeitnehmer, der mit seiner Dienstgeberin verheiratet war, wollte sich privat von ihr trennen, also scheiden lassen). Der Abschluss des neuen Dienstvertrages war auch im Zuge der Auflösung noch keinesfalls absehbar.

4. Somit bleibt es bei der begünstigten Besteuerung der Abfertigung ALT.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste