28.08.2020, 10:57
Aktuelles zur Kurzarbeit: eine Fachfrage aus dem LV-Bereich sowie Zwischenstand Phase 3 der Kurzarbeit
1. Veränderung der Arbeitszeit
Zu der Frage, welche "Arbeitszeit" in Bezug auf die AMS-Förderung (auch für Phase 1) maßgeblich ist (oder bleibt), wenn sich während der Kurzarbeit die vereinbarte Arbeitszeit (nach oben oder nach unten) ändert, wurde mir heute dankenswerterweise vom AMS Linz eine Antwort übermittelt.
Dieser Auskunft zufolge sieht man nicht nur im Bereich der Personalverrechnung, sondern auch im Bereich der Förderung das Entgelt ausgehend von der Arbeitszeit im Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit als "Maß der Dinge".
Dass dies bei den Meldungen betreffend die Ausfallstunden problematisch ist, kann man nicht leugnen.
2. Was ist der Zwischenstand bei Phase 3:
Im Moment gibt es hier meines Wissens noch Verhandlungsbedarf betreffend die angestrebte "Entgeltsdynamisierung".
Den Vorschlag, wonach KV-Erhöhungen, Vorrückungen oder Beförderungen sich dann ab bestimmten Stichtagen auch auf die Höhe des Bruttomindestentgelts auswirken sollen, ist zwar aus Sicht der Gewerkschaft und aus Arbeitnehmersicht durchaus verständlich und nachvollziehbar, ich hoffe aber inständig (und nicht ganz unberechtigt) auf eine verträglichere Lösung.
Das Problem ist ja in den meisten Fällen jenes, dass man das Bruttomindestentgelt aufwerten müsste. Wenn dieses nun aus mehreren Komponenten besteht wie pflichtigen Zulagen, pflichtigen Diäten, Sachbezügen etc., so erfolgt ja dann quasi keine pauschale Aufwertung der Bruttobasis (zumindest nach derzeitigem Stand), sondern die für die jeweilige Bezugsart vorgesehene Erhöhung.
Hinzu kommt noch, dass man in jedem Einzelfall prüfen muss, ob sich eine Erhöhung beim Istlohn ausgewirkt hätte oder nicht.
Auf Deutsch: man muss dann bei jedem einzelnen Arbeitnehmer bzw. bei jeder einzelnen Arbeitnehmerin diese Beurteilung vornehmen und die zumeist händisch eingegebenen Bruttobasen neu bewerten. Ich habe diesen Umstand in den Gesprächen damit verglichen, dass bei einem Fußballspiel der Stadionsprecher vor einem Match jeden Zuschauer einzeln begrüßt (was im Moment ja durchaus realistisch ist, aber im Normalfall eben nicht). Da gibt es dann halt kein Match.
Ich bin sehr optimistisch, dass es zu einer Einigung kommen wird, da ja auch Lohnverrechner/innen und Programmierer/innen Arbeitnehmer/innen sind, denen man nicht pausenlos "ein- und nachschenken" kann und die ebenfalls - davon gehe ich aus - den Gewerkschaften am Herzen liegen. Insoweit haben wir versucht, auch leichter umsetzbare Alternativvorschläge einzubringen..
Jedenfalls wünsche ich allen Verhandler/innen noch viel Kraft, Ausdauer und Augenmaß und uns Lohnverrechner/innen und Programmierer/innen eine leicht verdauliche Dynamisierung.
Ich halte Sie in jedem Fall auf dem Laufenden, werde aber den geplanten ursprünglichen Webinar-Termin, der am 7.9.2020 stattgefunden hätte, verschieben (vorerst mal auf den zweiten geplanten Termin, das ist der 21.9.2020), weil eine Einigung bis dorthin samt abgestimmten Texten eher unwahrscheinlich ist.
Wenn Sie sich schon für den 7.9.2020 bei uns angemeldet haben, so erhalten Sie von uns im Laufe der kommenden Woche (also Anfang September 2020) eine diesbezügliche Verständigung und das Umbuchungsangebot.
1. Veränderung der Arbeitszeit
Zu der Frage, welche "Arbeitszeit" in Bezug auf die AMS-Förderung (auch für Phase 1) maßgeblich ist (oder bleibt), wenn sich während der Kurzarbeit die vereinbarte Arbeitszeit (nach oben oder nach unten) ändert, wurde mir heute dankenswerterweise vom AMS Linz eine Antwort übermittelt.
Dieser Auskunft zufolge sieht man nicht nur im Bereich der Personalverrechnung, sondern auch im Bereich der Förderung das Entgelt ausgehend von der Arbeitszeit im Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit als "Maß der Dinge".
Dass dies bei den Meldungen betreffend die Ausfallstunden problematisch ist, kann man nicht leugnen.
2. Was ist der Zwischenstand bei Phase 3:
Im Moment gibt es hier meines Wissens noch Verhandlungsbedarf betreffend die angestrebte "Entgeltsdynamisierung".
Den Vorschlag, wonach KV-Erhöhungen, Vorrückungen oder Beförderungen sich dann ab bestimmten Stichtagen auch auf die Höhe des Bruttomindestentgelts auswirken sollen, ist zwar aus Sicht der Gewerkschaft und aus Arbeitnehmersicht durchaus verständlich und nachvollziehbar, ich hoffe aber inständig (und nicht ganz unberechtigt) auf eine verträglichere Lösung.
Das Problem ist ja in den meisten Fällen jenes, dass man das Bruttomindestentgelt aufwerten müsste. Wenn dieses nun aus mehreren Komponenten besteht wie pflichtigen Zulagen, pflichtigen Diäten, Sachbezügen etc., so erfolgt ja dann quasi keine pauschale Aufwertung der Bruttobasis (zumindest nach derzeitigem Stand), sondern die für die jeweilige Bezugsart vorgesehene Erhöhung.
Hinzu kommt noch, dass man in jedem Einzelfall prüfen muss, ob sich eine Erhöhung beim Istlohn ausgewirkt hätte oder nicht.
Auf Deutsch: man muss dann bei jedem einzelnen Arbeitnehmer bzw. bei jeder einzelnen Arbeitnehmerin diese Beurteilung vornehmen und die zumeist händisch eingegebenen Bruttobasen neu bewerten. Ich habe diesen Umstand in den Gesprächen damit verglichen, dass bei einem Fußballspiel der Stadionsprecher vor einem Match jeden Zuschauer einzeln begrüßt (was im Moment ja durchaus realistisch ist, aber im Normalfall eben nicht). Da gibt es dann halt kein Match.
Ich bin sehr optimistisch, dass es zu einer Einigung kommen wird, da ja auch Lohnverrechner/innen und Programmierer/innen Arbeitnehmer/innen sind, denen man nicht pausenlos "ein- und nachschenken" kann und die ebenfalls - davon gehe ich aus - den Gewerkschaften am Herzen liegen. Insoweit haben wir versucht, auch leichter umsetzbare Alternativvorschläge einzubringen..
Jedenfalls wünsche ich allen Verhandler/innen noch viel Kraft, Ausdauer und Augenmaß und uns Lohnverrechner/innen und Programmierer/innen eine leicht verdauliche Dynamisierung.
Ich halte Sie in jedem Fall auf dem Laufenden, werde aber den geplanten ursprünglichen Webinar-Termin, der am 7.9.2020 stattgefunden hätte, verschieben (vorerst mal auf den zweiten geplanten Termin, das ist der 21.9.2020), weil eine Einigung bis dorthin samt abgestimmten Texten eher unwahrscheinlich ist.
Wenn Sie sich schon für den 7.9.2020 bei uns angemeldet haben, so erhalten Sie von uns im Laufe der kommenden Woche (also Anfang September 2020) eine diesbezügliche Verständigung und das Umbuchungsangebot.