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Heimliche Tonbandaufnahmen sind auch im Arbeitsverhältnis zumeist unzulässig
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Heimliche Tonbandaufnahmen sind auch im Arbeitsverhältnis zumeist unzulässig

OGH 1 Ob 1/20h vom 20. Jänner 2020

§ 27 Z 1 AngG


1. In der Judikatur ist das „Recht am eigenen Wort“ anerkannt, das aus § 16 ABGB abgeleitet wird (RS0031784 [T2]). Dieses Recht steht beispielsweise einer heimlichen Tonbandaufnahme auch außerhalb der durch § 120 StGB gezogenen Grenzen entgegen.

2. Die heimliche Aufnahme von dienstlichen Gesprächen ist ebenso rechtswidrig wie die von privaten, sofern deren Aufzeichnung nicht der üblichen Erleichterung des Geschäftsverkehrs entspricht (siehe dazu auch OGH 9 ObA 215/92).

3. Die Tonbandaufnahme einer geschäftlichen Besprechung unter vier Augen ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist rechtswidrig.

4. Die heimliche Aufnahme eines Gespräches mit dem Arbeitgeber durch einen in einer Vertrauensposition beschäftigten Angestellten begründet Vertrauensunwürdigkeit.

5. Der in seinem Recht auf das eigene Wort Verletzte hat neben einem Unterlassungsanspruch einen Anspruch auf Löschung der rechtswidrig erlangten Tonaufzeichnung.

6. Wenn der Beklagte dagegen einwendet, dass er das Beweismittel in einem anderen Verfahren wegen Beweisnotstands unbedingt benötigt, ist eine Güter- und Interessenabwägung vorzunehmen.


Praxisanmerkung:

Zu diesem Thema, das ja in den Neunzigern des vorigen Jahrhunderts auch im Arbeitsrecht "aufgeschlagen" hatte, gab es mal eine Karikatur in der Zeitschrift "Gewinn" (das muss um 1992 gewesen sein). Auf dieser Zeichnung sah man einen Arbeitnehmer, der ein Aufnahmegerät in der Hand hielt, es seinem Arbeitgeber unter die Nase hielt und ihn bat, den eben gesprochenen Satz zu wiederholen. Dieser beugte sich vor und sprach ganz langsam: "Gerne wiederhole ich den Satz für Sie: Sie sind entlassen".

Der Fall, der hier vom "Senat 1" entschieden wurde, betraf allerdings ein Scheidungsverfahren zwischen Eheleuten, bei dem es auch "um das weitere Schicksal der Kinder ging".

Der Ehemann wollte mit ca. 35 heimlichen Tonbandaufnahmen "beweisen", dass seine "Ex" psychisch krank wäre. Dieser Schuss ging nach hinten los.
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