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Deutsche UID - Korrektur möglich ?
#1
ich habe in einer meiner Buchhaltungen folgenden Sachverhalt:
 
Mein Klient ist ein Unternehmen (ansässig in Österreich) der Maschinenteile vertreibt. Die Ware für die Kunden wird zum Teil auch in der Schweiz bestellt. Die Ware wird durch einen Spediteur nach Österreich entweder auf Lager oder direkt zum österreichischen Kunden geliefert. Bisher wurden die Rechnungen als steuerfreie Exportlieferungen aus der Schweiz verbucht und dafür auch Einfuhrumsatzsteuer berechnet (VSt-Abzug und Abfuhr direkt übers Finanzamt). Seit April 2018 hat die Schweizer Firma aber eine deutsche UID-Nr. und die Rechnungen ab Mitte April wurden im Februar 2019 nachträglich durch eine Rechnungsberichtigung auf „innergemeinschaftliche Lieferung“ geändert!
 
Ich habe dazu leider keinerlei Fachliteratur gefunden, ob dies laut unserem Umsatzsteuergesetz überhaupt so möglich ist. Was passiert mit der gemeldeten Einfuhrumsatzsteuer? Darf ich die durch die Rechnungsberichtigung betroffenen Rechnungen als innergemeinschaftlichen Erwerb verbuchen? Wird der Vorsteuer-Abzug der EUSt durch die Rechnungsberichtigung gestrichen?
 
Das Wirtschaftsjahr unseres Klienten endet bereits mit 31. März 2019 – und der Jahresabschluss muss bis 30. April 2019 erstellt werden, daher hoffe ich auf eine schnelle Antwort. Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Mühe!

Anfrage für die Kollegin Gerlinde aus NÖ
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#2
Wie erfolgt die Warenbewegung? Nur weil eine DE UID vorliegt, muss keine IGL vorliegen. Wenn die Ware von der Schweiz gemäß § 3(8) versendet oder befördert wird und ins Inland gelangt, dann ist es eine steuerfreie Ausfuhrlieferung und EUST fällt an - und keine IGL
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