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Wie muss bzw. kann im Zuge der AMS-Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung eine Dynamisierung
#1
Wie muss bzw. kann im Zuge der AMS-Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung eine Dynamisierung berücksichtigt werden?

Meine Recherchen zu einer Frage, die zuletzt recht häufig gestellt wurde, nämlich, wie eine Dynamisierung (Vorrückung, KV-Erhöhung) etc. bei der AMS-Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung zu berücksichtigen ist, ergab folgendes Ergebnis:

"Das Unternehmen muss diese Erhöhungen beim "Brutto vor KUA" und dabei auch die 5 % Deckelung berücksichtigen.

Sollte das AMS Abrechnungen durchführen, wo dieser 5 %-Deckel überschritten wird, ist es gezwungen diese Abrechnung zurück zu weisen und eine korrigierte Version zu verlangen.

Das AMS führt diese Deckelung nicht selbst durch bzw. darf es das auch gar nicht.
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