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Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz- Lohnnebenkostenfreiheit
#1
Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz - abgabenrechtliche Behandlung - Rückmeldung Finanzverwaltung

Sie haben mitgeteilt, dass Entgelt Lohnnebenkostenfrei behandelt werden kann. Dürfte ich Sie bitte um Bekanntgabe wann offizielle Aussage dazu kommt.

mfg
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#2
Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz - abgabenrechtliche Behandlung - Rückmeldung Finanzv (boeb.at)
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