Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Trinkgeldersatz auch für Dezember?
#1
Darf in der Gastro der Trinkgeldersatz auch für Dezember abgerechnet werden? 
Und wie schauts bei den Friseuren aus, gibt es da schon Neuigkeiten?

Laut AMS darf man es abrechnen?


lt. AMS Homepage:
"Die Abgeltung für den Trinkgeldentfall kann von Unternehmen der ÖNACE Klassifikationen 55 (Beherbergung),
56 (Gastgewerbe), 86.90-9 (sonstiges Gesundheitswesen), 96.02 (Friseur- und
Kosmetiksalons), 96.04-1 (Schlankheits- und Massagezentren) und 96.09 (Erbringung
von sonstigen Dienstleistungen a.n.g.) in der Teilabrechnung für November und
Dezember 2020 berücksichtigt werden" 
Zitieren
#2
Wink 
Hallo!

Meine Meinung dazu:
Die Frage lautet:   "darf" -->  es darf immer etwas freiwillig gezahlt werden. [Bild: smile.png]
Rein rechtlich ist der Trinkgeldersatz eine Art "Corona-Prämie!

Aber es muss - bis jetzt - im Dezember nichts gezahlt werden!
(es gibt aber Gerüchte, dass da doch noch etwas kommen soll!).

Wenn es etwas gezahlt wird, dann haben die angeführten Branchen die Möglichkeit, über die Kurzarbeitsbeihilfe sich etwas zurück zu holen.

liebe Grüße
Zitieren
#3
Danke!
Zitieren
#4
Seit heute nachmittags ist ein neuer Zusatz-KV für die Friseure bekannt!
Anspruch für alle Beschäftigte von 50,-- netto für November und 40,-- netto für Dezember, falls sie in diesen Monaten in Kurzarbeit waren.
Wie das alles funktionieren soll (AMS, Aufrollen etc. ) ist mir noch schleierhaft.
Lt KV sollen/müssen die Dienstnehmer*innen die Zulage bis 31.12. zur Verfügung haben!
Zitieren
#5
Es wird voraussichtlich morgen dazu auch eine Handlungsanleitung geben.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste